Eidenberger an Pühringer und Anschober

Sg. Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer!
Sg. Herr Landesrat Anschober!

In den letzten Wochen wurde immer wieder von Mitgliedern der oö. Landesregierung behauptet, dass die Wehrbetriebsordnungen ALLEN bekannt seien. Mir als Bgm. von Walding waren sie leider nicht bekannt; ich habe aber inzwischen die WBO von Aschach und Ottensheim erhalten und durchstudieren können.
In den letzten Wochen wurde auch immer wieder öffentlich vorgegeben, dass eine „korrekte“ Aufarbeitung des Juni-Hochwassers 2013 ermöglicht/passieren würde; dazu bedarf es aber endlich vor allem auch einer transparenten Offenlegung/Bereitstellung von nicht unwesentlichen Texten, die seit geraumer Zeit eingefordert werden …


So warte ich die ganze Zeit schon auf

a) das Protokoll des behördlichen Krisenstabs (BH UU) und
b) das Protokoll des techn. Krisenstabs UU, der während des  Hochwasserereignisses in Hellmonsödt, Walding und Goldwörth tagte (siehe Anhang!)  

Was aber noch weit wichtiger ist, sind die Wehrbetriebsordnungen von Jochenstein, Asten und Wallsee (in pdf-Form).

Vom Lebensministerium (Abtlg. I/6 Wasserrecht) wurde auf die am 20. 6. 2013 per email geäußerte „Bitte um Übermittlung der Wehrbetriebsordnungen von Jochenstein, Asten und Wallsee“  22 Tage später (was man auch als Be- bzw. Verhinderung von ordentlicher transparenter Darstellung des Ereignisses missverstehen kann)  am 12. Juli (!!) 2013 folgendes mitgeteilt:

Diese Wehrbetriebsordnungen wurden von uns als Oberster Wasserrechtsbehörde bewilligt. In den wasserrechtlichen Verfahren herrscht Parteienöffentlichkeit – dh, es dürfen nur die Parteien eines Verfahren an diesem teilnehmen, wird ihnen der Bescheid zugestellt und dürfen sie Einsicht in die Projektsunterlagen (wie zB Wehrbetriebsordnung) nehmen.

Andere Personen außer den Parteien, können nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen, wie UIG oder Datenschutz, im Wasserbuch in die Bescheide und Projektsunterlagen Einsicht nehmen. Das Wasserbuch ist ein öffentliches Register, wird vom Landeshauptmann geführt und dient, ähnlich wie das Grundbuch, dazu, dass man Einsicht in wasserrechtliche Bescheide nehmen kann.

Ich ersuche Sie daher, sich ans Wasserbuch zu wenden und dort die nachgefragten Wehrbetriebsordnungen ausheben zu lassen – bzw. werden diese ev. auch elektronisch bereitgestellt – das wäre beim LH zu erfragen.

Parteien kann ich die Betriebsordnungen jederzeit übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Katharina David
Abteilungsleiterstellvertreterin

Abteilung I/6, Wasserrecht
Stubenring 1, 1010 Wien
Tel. (+43 1) 71100 6601
Fax (+43 1) 71100 6503
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Ich ersuche daher höflichst um rasche Übermittlung dieser Texte!

Danke für die Bemühungen!
Mit besten Grüßen
LAbg. Bgm. Dipl.Päd. Josef Eidenberger