Die Rolle des Landes bei der Änderung der Wehrbetriebsordnungen

Uns liegt ein Auszug der Verhandlungsschrift sowie des Bescheids zur Wehrbetriebsordnung 2008  (für alle österreichischen Donaukraftwerke außer Aschach) vor:

1) Es fällt auf, dass neben Vertretern des Landes nur 2 Bürgermeister aus dem Marchland, aber kein einziger Vertreter aus dem Eferdinger Becken bei der Verhandlung anwesend/geladen war …

2) Zum KW Asten führt der Amtssachverständige in dieser WBO aus, dass ein 0,5 bis 1m höherer(!) Oberwasserpegel erzielt und zugleich der Wendepegel um 0,1 bis 0,2 m angehoben wird …

Das bedeutet für den Abfluss der Überfluter aus dem Eferdinger Becken eine drastische Verschlechterungund damit eine Erhöhung der Überflutung, da mit dem stärkeren Rückstau auch der Unterwasserpegel in Ottensheim steigt.
Das Land hat dagegen weder Einspruch erhoben, noch die Betroffenen informiert!
Ein verstärkter Anstau für Linz (bis an die Schmerzgrenze für die Industrie) ist eigentlich unverständlich, wenn dadurch auch das Eferdinger Becken betroffen ist.

Ist diese Maßnahme Bestandteil des HW-Schutzes Marchlanddamm?

3) Zum KW Ottensheim zitiert der Amtssachverständige aus einem Bericht des Verbunds; ein Plausibilitäts-Check  unsererseits ergibt extreme Abweichungen zwischen errechneten und 2013 gemessenen Pegelwerten.
Damit sind die Rechenwerte zur Überflutung mehr als fraglich. Auch über diese Veränderungen hat das Land nicht informiert!
Eine Bewertung der Überflutung ohne Berücksichtigung des wichtigen UW-Pegels beim KW Ottensheim ist unvollständig !

4) Beim Vergleich der WBO 2010 für Aschach fällt auf, dass in dieser neuen  WBO nicht mehr das Entschlammen mittels  Öffnen der Unterschützen (beim Kraftwerk) noch vor Beginn der Ausuferung vorgeschrieben ist.
Es sollte aber oberhalb der Schleuse eine Initialrinne freigebaggert sein - was aber nicht der Fall war …!
Außerdem wurde auch die max. zulässige Absenkgeschwindigkeit um 20% erhöht (trotzdem wurden viele Überschreitungen angegeben).

Abläufe im KW Aschach während der Flut

Aus dem Bericht der via donau vom 10.7.2013 - "Kontrolle des Wehrbetriebs der KW an der österr. Donau für das Hochwasserereignis im Juni 2013 " - ist zu entnehmen:

1) Die Werte für den Oberwasserpegel sind während der Katastrophe keine(!) Messwerte sondern "vom 3.6 .2013, 11:30h bis einschließlich 4.6.2013, 3:30h, errechnete Ersatzwerte (des Verbunds …).

2) Am 3.6.2013, 4:15h, wurde (beim KW Aschach) die linke Schleusenkammer für die Hochwasserabfuhr geöffnet;  da wegen Verlandung(!) kein Wasser abfloss, mussten um 5:20h alle Wehrfelder freigegeben werden …!
Erst um 16:15h konnte die Freigabe aller Wehrfelder beendet und zur besseren Steuerung der Hochwasserabfuhr ein Wehrfeld eingetaucht werden.

3) Wenn tatsächlich die Messung für den Pegel, welcher geregelt werden soll, ausfällt und  alles aufgerissen werden muss, weil die Initialrinne oberhalb der Schleuse nicht geräumt war, müssen eigentlich sehr hektische und unkontrollierte Zustände beim  Stau- bzw. Ablassbetrieb geherrscht haben …!  Das alles wird nicht kommentiert, sondern in einer 166-seitigen „Fragebeantwortung“ des LR   Anschober an den SP-Club unerwähnt verpackt!

4) Zum Glück hat sich das KW Aschach beim Wiederanstauen nicht an die WBO gehalten(!) und somit den Überflutungszeitraum für das Eferdinger Becken nicht noch weiter verlängert!

Alleine diese Fakten sind eigentlich Anlass genug, die ganze Sache zu analysieren und nachhaltige Verbesserungen zu schaffen. Derzeit wird nur gemauert und hingehalten. Ohne gesamtheitliche Analyse ist jeder zusätzliche Hochwasserschutz aber nur Flickwerk, welcher viel kostet und das Problem nur verschiebt!


Anstatt höchst zweifelhafte „Hochwassergipfel“ mit konstruierten Anworten/Protokollen zu veranstalten, müssen die zuständigen Wasserrechts-Verantwortlichen (LH Pühringer, Minister Berlakovich) endlich die ihnen übertragene Verantwortung auch wahrnehmen und nicht (auf Kosten der hochwassergefährdeten Bevölkerung und der Ökologie) als getreue Zuarbeiter des Verbunds agieren.

  • Der VERBUND hat (im Zuge eines gemeinsamen Termins LR Anschober/Bgm/Verbund/BH) SELBST zugegeben, dass das Thema „Schlamm-Ablagerungen beim Modellversuch vor 40 Jahren (1969) „NICHT(!!)  bewertet“ wurde. Daraus keine Notwendigkeit für eine sofortige Nachjustierung der Wehrbetriebsordungen aufgrund der extremen Stauraum-Verschlammung/-Sedimentierung der letzten Jahrzehnte in die Wege zu leiten, ist grob fahrlässig! Vor allem von den Wasserrechtszuständigen!

Die Donau ist ein Gebirgsfluss, der permanent Feinmaterialien mit sich führt. Durch die Kraftwerke wird aber der stete Abtransport dieser Partikel jäh unterbrochen; diese setzen sich in den Stauräumen ab und sind in den vier Jahrzehnten seit Errichtung der KW zu gewaltigen, meterhohen Sedimentsablagerungen angewachsen.

  • Im Jahr 2010 wurde dem Verbund von der Wasserrechtsbehörde vorgeschrieben,    massive (1,2 Mio m³!) Ausbaggerungen von Geschiebe und Feinsedimenten in Österreichs längstem Donau- Stauraum (Aschach - 40,3 km lang) durchzuführen, was bei Hochwasser zumindest eine Verbesserung der Hochwasserspiegellage um 30 Zentimeter bringen würde … Als Fertigstellungszeitrahmen „gewährte“ der Wasserrechtszuständige 2017! Eine grobe Fahrlässigkeit!
  • Die letzte Änderung der Wehrbetriebsordnung für das KW Asten (2008) brachte – mit Wissen des Wasserrechtszuständigen! -  eine VERSCHLECHTERUNG des ohnehin hochwassergefährdeten Eferdinger Beckens – warum hat er das zulassen? Das ist gesetzwidrig!

 

Auszug Stellungnahme des wasserbautechnischen Amtssachverständigen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Anheben des Wendepegels bei KW Asten um bis zu 0,2 m wirkt sich auf den Unterwasserpegel ( Faktor ca 2 ) mit einem Anstieg von ca 0,4 m aus.

Durch den reduzierten Absenkbetrieb beim KW Asten wird der Abfluss des überströmenden Wassers aus dem Stau Ottensheim stark und von Beginn an reduziert !

 

 

 

Das bedeutet - verglichen mit der 2002 gültigen Wehrbetriebsordnung -  eine Verschärfung der Hochwassersituation für das Eferdinger Becken!

 

Diese Tatsache wurde kommentarlos ignoriert!

 

 

 

                   
  • Die durch Hochwässer veranlassten extremen Schlammablagerungen wieder in die Donau zu verfrachten, ist ökologischer / volkswirtschaftlicher / sicherheitspolitischer Wahnsinn!  

Besser wäre es, dieses Massen dosiert als natürlichen landwirtschaftlichen Dünger, als Füllmaterial für Gräben/Dämme außerhalb des Überflutungsgebietes, bzw. z.B. als Rohmaterial für die Dachziegelerzeugung usw. zu verwenden.  Nicht alle Schlämme müssen kontaminiert sein …

  • Die ÖNORM 6232  sieht einen DRINGENDEN Handlungsbedarf, weil die Donau in den Stauräumen, in denen sich das Wasser aufgrund der extrem reduzierten Strömung schnell erwärmt (Keime!), (in weiten Bereichen) die schlechteste Wassergüteklasse (4) aufweist!

Die Donau befindet sich  aufgrund der unnatürlichen Sedimente längst total außerhalb der ökologischen Funktionsfähigkeit!

Die Wasserrechts-Verantwortlichen müssten schon längst einschreiten - tun es aber nicht …!

Ich verlange eine sofortige Messung der tatsächlichen Sedimenthöhen in den Kraftwerksstauräumen per Echolot durch eine externe Firma und eine sofortige transparente Überarbeitung/Neufassung aller Wehrbetriebsordnungen  auf den technischen Stand von 2013 unter Beibeziehung externer Fachleute und der Gemeinden.

Darin sollte u.a.  auf jeden Fall auch eine permanente kontrollierte Spülung der Stauräume (außerhalb von Hochwasserereignissen), ein kontrolliertes prophylaktisches Ablassen der Stauräume vor herannnahenden Hochwässern und eine permanente Überprüfung der gesetzlich verankerten Wasserqualität fix verankert sein.

LAbg., Bgm. Josef Eidenberger