WEHRBETRIEBSORDUNG des LEBENSMINISTERIUMS ( Abtlg I/6 ) von 2010 für KW ASCHACH u. OTTENSHEIM


Zusammenfassung:

 

Aschach

Ottensheim

Stauziel (normal  280 m üdM  264,2 m üdM
Toleranz +0,7 bis -0,3 m  
Unterwasser 265 m üdM 235,5 m üdM
Stauhöhe 15,3 m 10,67 m
Minimum-Pegel Hochwasser 274 m üdM 263,7 m üdM
Absenkung bei Hochwasser -6,1 m ( entspricht -40%) -0,5 m (entspricht -5%)
     




Ab einem Pegel von 9,69 m in Engelhartszell ist vorgeschrieben , den Stau beim KW Aschach um 6,07 m abzusenken ( 5 Wehre + 2 Schleusen offen ) .
Hinweis : 7:00-Pegel am .3.06.13 : 9,82 m
Beim KW Ottensheim darf nur um 0,5 m abgesenkt werden .

Damit – so sagen viele Hochwasserbetroffene verärgert  - könnte man sagen, dass das "Lebensministerium" mit der Wehrordnung quasi die Überschwemmung des Eferdinger Beckens indirekt sogar „verordnet“!

GraphicE / WEHRBETRIEBSORDNUNG 1 / 1


Hier die enstrpechenden Dokumente aus Aschach und Ottensheim:

 

 
Wehrbetriebsordnung
Aschach
 
Wehrbetriebsordnung
Ottensheim
 
Wehrbetriebsordnung
Asten
nicht erhalten
 
Wehrbetriebsordnung
Wallsee
nicht erhalten
im August des Jahres 2013 wurden schließlich noch die folgenden WBOs geliefert
Wehrbetriebsordnung
Jochenstein

Wehrbetriebsordnung
Wallsee-Mitterkirchen

 Wehrbetriebsordnung
Abwinden-Asten