WEHRBETRIEBSORDUNG des LEBENSMINISTERIUMS ( Abtlg I/6 ) von 2010 für KW ASCHACH u. OTTENSHEIM
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- Erstellt am Montag, 01. Juli 2013 15:08
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Zusammenfassung:
Aschach |
Ottensheim |
|
Stauziel (normal | 280 m üdM | 264,2 m üdM |
Toleranz | +0,7 bis -0,3 m | |
Unterwasser | 265 m üdM | 235,5 m üdM |
Stauhöhe | 15,3 m | 10,67 m |
Minimum-Pegel Hochwasser | 274 m üdM | 263,7 m üdM |
Absenkung bei Hochwasser | -6,1 m ( entspricht -40%) | -0,5 m (entspricht -5%) |
Ab einem Pegel von 9,69 m in Engelhartszell ist vorgeschrieben , den Stau beim KW Aschach um 6,07 m abzusenken ( 5 Wehre + 2 Schleusen offen ) .
Hinweis : 7:00-Pegel am .3.06.13 : 9,82 m
Beim KW Ottensheim darf nur um 0,5 m abgesenkt werden .
Damit – so sagen viele Hochwasserbetroffene verärgert - könnte man sagen, dass das "Lebensministerium" mit der Wehrordnung quasi die Überschwemmung des Eferdinger Beckens indirekt sogar „verordnet“!
GraphicE / WEHRBETRIEBSORDNUNG 1 / 1
Hier die enstrpechenden Dokumente aus Aschach und Ottensheim: