Nur ganz wenige agieren, und reagieren

Hier in Goldwörth will eigentlich keiner absiedeln. Die Menschen, die am meisten betroffen sind denken oft, dass für die anderen der Alltag wieder wie früher ist. Ausserdem haben einige Betroffene einfach resigniert. Aber liebe  schwer Betroffene: es gibt einige Menschen, die sich das nicht gefallen lassen wollen, die wollen, dass alle, die hier bleiben wollen es auch tun können! Die Wege suchen, um auch gehört zu werden!
Der Überfall mit Absiedlungsmaßnahmen ist lähmend, sodass einige glauben, dass ihnen nichts anderes übrig bleibt!

Tatsache ist, dass viele wütend sind, dass sich niemand vertreiben lassen will. Die Frage ist: was können wir tatsächlich tun, damit die Politiker endlich begreifen, dass wir uns nicht so behandeln lassen, dass es Maßnahmen zum Schutz der hochwassergefährdeten Gebiete geben muss und zwar wohl überlegte. Es kann nicht sein, dass es auf Kosten der anderen geht. Da muss der gesamte Donauraum berücksichtigt werden.
Dann muss es im Falle solcher Ausnahmesituationen fachkompetente Menschen geben, die das Zepter auch an den Kraftwerken übernehmen.

Die Frage ist : wie kann man Widerstand organisieren, wie kann man dafür sorgen, dass man die mediale Aufmerksamkeit  wach hält. Da es keine unabhängigen Medien gibt, ist es schwierig.

Aber vielleicht gibt es ja Menschen, die dazu Ideen haben!

Brigitte


 

 

Sehr geehrter Herr Weissengruber,
folgenden Artikel der OÖ-N  (insbesondere der letzte Satz) sollte man sich genauer lesen:

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Flut-Sedimente-duerfen-in-Donau-gekippt-werden;art4,1240379
Flut-Sedimente dürfen in Donau gekippt werden
LINZ. Nach der Flut im Juni gab es Aufregung um die Rückführung der Sedimente durch den Kraftwerksbetreiber Verbund in die Donau.
Die Bezirkshauptmannschaften Eferding und Urfahr-Umgebung ließen die Rückführung stoppen, weil der Verbund dafür keine Genehmigung hatte.

Nun ist der Bescheid des Lebensministeriums da. Demnach dürfen 150.000 Kubikmeter wieder in die Donau gekippt werden. Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne): "Ich habe mich beim Verbund erkundigt. Demnach sind ohnehin nur noch 50.000 Kubikmeter vorhanden."
(50 000 m3 - ein Drittel der Gesamtmenge - das ist ja nur ein Fußballfeld mit 9m Höhe!)

Nächste Woche gibt es dazu ein Gipfeltreffen mit Anschober, der Via Donau, der Industriellenvereinigung und der Wirtschaftskammer. Anschober: "Wir überlegen, inwieweit wir die Sedimente künftig zu Baustoffen umarbeiten können." Was die Ablagerungen betrifft, wurde auch die Wehrbetriebsordnung bereits geändert. Darin steht, dass bei künftigen Hochwässern die Sedimente im Kraftwerksbereich keine Erhöhung des Hochwasserspiegels nach sich ziehen dürfen.
Ergo wir den Sedimenten befohlen dass diese keine Erhöhung des Hochwasserspiegels verursachen dürfen!
Wie steht das tatsächlich in der WBO - kann man das wo nachlesen?



Liebe Grüße

Rainer Kreslehner
Ottensheim
0650 4124656


 

 Eine verschlammte Badewanne ( Stauraum samt Überflutungsflächen) ist nachhaltig zu entschlammen, damit wieder das gleiche Volumen hineinpasst !
Ist das dem Hern Landesrat und den Sachverständigen der Obersten Wasserrechtsbehörde wirklich nicht klar  ?
 
LR. A : Zitat aus Beantwortung des Schreibens einer Betroffenen:
Es darf nicht vergessen werden, dass deswegen die Einbringungsmengen reduziert wurden, da die Sedimente großteils ihre Abnehmer bei Landwirten fanden, sodass eine Rückverfrachtung in die Donau nicht notwendig war.
Es wurde daher vom Verbund der Antrag auf Einbringung der Sedimentmenge reduziert
Was machen die Landwirte mit diesem Schlamm ? Es ist davon auszugehen, dass in den Überflutungszonen , wie schon seit Jahrzehnten (!), weitere Anlandungen erfolgen
DAS REDUZIERT VERFÜGBARES RÜCKHALTEVOLUMEN und DAMIT BREITET SICH DAS NÄCHSTE HOCHWASSER NOCH BREITER AUS !
AUCH DIE VERSICKERUNGSFÄHIGKEIT des WASSERS in den SCHOTTERUNTERGRUND WIRD BEHINDERT, wie man nach jedem STARKREGEN
AUF DEN FELDERN SIEHT !
 
 
 
Mit freundlichem Gruß / best regards
 
Ing. Franz Krennbauer
 
F. KRENNBAUER PROCESS ENGINEERING
Ingenieurbüro für
THERMISCHE VERFAHRENSTECHNIK & MASCHINENBAU
Zehetlandweg 60
4060 Leonding - Austria
phone:  ++43(0)732-676571
mobile: ++43(0)664-3126001
fax:       ++43(0)732-672795



 

 

Im Anhang ein interessanter Bericht vom Lebensministerium (nicht vom Verbund wie von mir in der Dateiirrtümlich geschrieben'!) über die Einhaltung der WBOs bei den österr. Donaukraftwerken während des Hochwassers 2013.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lothar Leitner
Bericht über die Einhaltung der Wehrbetriebsordnungen während des Hochwassers vom 30. Mai bis 5. Juni 2013 an der österreichischen Donau


 

ich frage mich wie sich der Punkt 105 zum späteren Kraftwerk Asten verhält:
Vielleicht ist da schon klar das bei der neuen Wehrbetriebsordnung Asten gar nicht um 1m angehoben werden hätte dürfen,
wegen der Entwässerung der anderen Zubringer in die Donau

105.Der Scheitel von Abwassergerinnen ist 20 cm unter RNW gestaut zu legen. Im Unterwasser des Krafhverkes sind die Sheitel der Abwassergerinneauf RNW eingetieft zu legen. Es wird jedocb empfohlen, auf die Stauhohe des Kraftwerkes Mauthausen Rudcsicht zu nehmen (Scheitel 20 cm unter RNW gestaut). Alle ubrigen Entwasserungen sollen tunlichst auf Hohe der Steinwurfberme oder tiefer ausmunden.
Gerhard Höglinger


 

Grüß Euch!
Wenn Ihr es nicht ohnehin schon wisst, auf der Homegage von LR Anschober (www.anschober.at) findet sich der Bericht von Prof. Theobald über die Einhaltung der WBO (Datum November 2013).
Müssst Ihr Euch unbedingt anschauen!
 
Auszug aus Gutachten Prof. Theobald:
 
Kraftwerk Jochenstein:
(...)Nach den vorliegenden Daten wurde die Wehrbetriebsordnung Jochenstein eingehalten.
 
Kraftwerk Aschach:
(....)In der WBO ist eine maximale Absenkgeschwindigkeit für den Oberwasserstand von 30 cm/h vorgegeben, die Vorrang vor der Einhaltung des Stauziels hat. Das Stauziel sinkt am Morgen des 02.06.2013 zwischen 2:00 Uhr und 9:00 Uhr mit bis zu 52 cm/h, im Mittel um 35 cm/h. Die Wehrbetriebsordnung ist somit bezüglich der Absenkgeschwindigkeit nicht eingehalten.
(....)In der Phase des Wiederaufstaus ab dem 4.06.2013 fällt ins Auge, dass der Oberwasserstand deutlich schneller angehoben wurde, als die Sollwerte dies vorsehen (vgl. Abb. 6). Die maximale Abweichung beträgt +3,29 m  (4.06.2013 14:30 Uhr), die Wehrbetriebsordnung sieht eine Toleranz von +10/-50cm vor. Hier ist folglich die Wehrbetriebsordnung bezüglich der Wasserstände nicht eingehalten.
(...)Diese Ausführungen führen zur Annahme, dass die geforderte Initialrinne wohl nicht vorhanden war. Hierzu ist es notwendig, frühere Sohlpeilungen resp. Protokolle zu durchgeführten Baggerungen zu sichten. Es steht damit im Raum, dass die Wehrbetriebsordnung bezüglich der Baggerungen nicht eingehalten wurde.
Kraftwerk Ottensheim-Wilhering:
(.....)Es stellt sich die Frage, warum über einen so langen Zeitraum der Oberwasserstand nicht dem Absenkziel angenähert wurde und ein weiteres Öffnen der Wehre bis hin zur kompletten Freigabe der Durchflussöffnungen nicht erfolgt ist. Nach den vorliegenden Daten wurde die WBO Ottensheim-Wilhering bezüglich des Einhaltens des OW-Standes sowie der maximalen Absenkgeschwindigkeit nicht eingehalten.
Interessant ist, dass hier, betreffend Ottenheim-Wilhering, der Hochwasserbericht des  Lebensministerium abweicht! In diesem wird nämlich festgestellt, dass die WBO in Ottensheim Wilhering eingehalten wurde. Außerdem kann man dort die Anmerkung herauslesen, dass Ihr im Eferdinger Becken froh sein könnt, dass die WBO eingehalten wurde. Zitat aus diesem Hochwasserbericht Lebensministerium: " Die Konsequenz ist, dass bei Einhaltung der WBO weniger Wasser ins Eferdinger Becken abgeworfen wurde, als projektsgemäß vorgesehen war."
Kraftwerk Abwinden-Asten:
(.....)Nach den vorliegenden Daten wurden die Vorschriften der Wehrbetriebsordnung für das Donaukraftwerk Abwinden-Asten eingehalten.
 
Auf Grundlage dieses Gutachtens von Prof. Theobald ist festzustellen, dass sich die primären Aussagen von Vertretern des Verbundes "WBO´s wurden eingehalten", als nicht richtig herausgestellt haben, um es vorsichtig zu formulieren. Verordnungen wurden also nicht eigehalten, besonders krass sind die Abweichungen offensichtlich in Aschach. Auch der bei einer kurzfristigen Änderung der WBO vorgeschriebenen Meldepflicht an definierte Stellen wurde offensichtlich nicht vollumfänglich nachgekommnen. (siehe Anfragebeantwortung der Zusatzfragen des Klubs der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten vom 14.8.2013 an LR Anschober Seite 6)
Was muss noch nachgewiesen werden, damit die Justiz (Staatsanwaltschaft) von sich aus tätig wird und dem Kraftwerksbetreiber auf die Finger schaut? Oder müssen diese jetzt nachgewiesenen Misstände über eine Anzeige der Justiz zur Beurteilung zugeführt werden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein NICHT EINHALTEN EINER VERORDNUNG ohne strafrechtliche Konsequenzen bleibt, zumindest nicht für den kleinen Mann/Frau. Aber  vielleicht gelten hier für den Kraftwerksbetreiber andere Gesetze. Ich, als juristischer Laie, lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren.
In weiteren Untersuchungen ist dann zu klären, ob die Nichteinhaltung der WBO´s zu einer Verschlimmerung der Hochwassersituation geführt hat, und wenn es nur wenige Zentimeter sind! Dem Kraftwerksbetreiber und möglichen Schadensverstärker (es gilt die Unschuldsvermutung) steht es einfach nicht zu von sich aus lapidar festzustellen "Spiegelerhöhungen im Ausmaß von wenigen cm sind kaum merkbar und jedenfalls nicht schadensrelevant.", ohne irgendeine Untersuchung oder Befragung bei Hochwassergeschädigten durchgeführt zu haben.
 
Dr. Lothar Leitner
Wels/Niederranna
Hochwasseropfer oberes Donautal


 

Angeblich sucht der Verbund an, dass er das Geröll usw. in der Donau um einen Meter erhöhen darf, d.h.  Er missachtet unsere Forderung, das Flussbett der Donau zu räumen und erdreistet sich, mehr Gestein und dgl. zu belassen und zu vermehren. Wer tickt denn da nicht richtig?
Das ist Provokation pur!

Wozu finanzieren wir Politiker, die entgegen unsere Sicherheit wirken, uns tagtäglich schröpfen und uns dann noch um unseren Lebensraum enteignen wollen?
Wir sind der Souverän, sie sind die Volksvertreter! Sie müssen für uns etwas tun und nicht wir für sie sparen!
Warum dürfen die Bauern den Lehm nicht verwenden und in die Felder einarbeiten? Da gäbe es Interesse! Ist der Lehm aus der Donau giftig, weil sie das nicht tun dürfen?

Schilda kann ich da nur sagen!

Wir müssen uns deutlich wehren!

Brigitte Zincke


Wie berichtet, lässt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt den Verdacht auf fahrlässige Gemeingefährdung prüfen.
Entscheidende Frage: Hätte der Verbund die katastrophalen Folgen des Hochwassers verhindern oder zumindest verringern können?
Gemeinsame Sitzung der slowenischen und österreichischen Vertreter in Klagenfurt.
22.11.2013, Klagenfurt
Die Aufarbeitung des Drauhochwassers 2012 und die daraus abzuleitenden Maßnahmen für die Zukunft standen im Mittelpunkt der Draukommissions-Sitzung, zu der sich Vertreter der slowenischen und österreichischen Ministerien, Behörden und Stromerzeuger für zwei Tage in Klagenfurt getroffen haben. Eine eigens dafür eingesetzte „Arbeitsgruppe Drauhochwasser“ legte der Kommission einen abgestimmten Bericht zum Hochwasserereignis vom 5. November 2012 mit einigen Hinweisen und Empfehlungen für eine zukünftige Vorgehensweise bei derartigen Extremereignissen vor.
Die Ständige Österreichisch-Slowenische Kommission für die Drau (Draukommission) hielt in den vergangenen beiden Tagen in Klagenfurt ihre 22. Ordentliche Sitzung ab. Die Kommission setzt sich aus Vertretern der zuständigen Ministerien, Behörden und Stromerzeuger aus Österreich und Slowenien zusammen. Einer der wesentlichen Punkte der diesjährigen Sitzung war der Stand der Aufarbeitung des Drauhochwassers vom 5. November 2012. Eine eigens dazu eingesetzte „Arbeitsgruppe Drauhochwasser“ legte der Kommission ihren fachlichen Hochwasserbericht vor, in dem nicht nur die nachträgliche Berechnung des Ereignisses, sondern auch einige Empfehlungen für die künftige Abwicklung von Hochwasserereignissen enthalten sind.
Das österreichische Lebensministerium informierte in der zweistaatlichen Kommission über die bislang für ein verbessertes Hochwassermanagement getroffenen Maßnahmen. Auf Basis der Erfahrungen aus dem Hochwasser 2012 wurde etwa im Frühjahr 2013 eine temporäre Erweiterung der Betriebsordnungen für die Kraftwerke von VERBUND an der Drau umgesetzt.
Nach Vorliegen der detaillierten Berechnungen und Auswertungen der Ereignisse wurde im Zusammenspiel mit allen Experten mit Ende Oktober 2013 von VERBUND ein konkreter Vorschlagskatalog für eine dauerhafte Anpassung der Betriebsordnungen bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde vorgelegt. Der Katalog beinhaltet bereits die Empfehlungen der gemeinsamen Arbeitsgruppe. Weitere vertiefende Diskussionen in den kommenden Wochen auf Expertenebene in beiden Ländern sollen nach Einarbeitung aller Stellungnahmen bis Ende Juni 2014 zu einer endgültigen Bewilligung führen.
Weiters wurde im Rahmen der Sitzung der Draukommission angeregt, den zwischen VERBUND mit dem Land Kärnten bereits umgesetzten Zugriff auf die Kraftwerks-Pegeldaten in geeigneter Form auch auf die zuständigen Gremien in Slowenien auszuweiten.
Alle Unterlagen und Dokumente zum Drauhochwasser 2012 sind unter www.verbund.com/drauhochwasser2012 abrufbar
 
.....  aktueller Meinungsumschwung aus dem Presse-Newsroom von verbund.com ?
Der ORF Beitrag ist uns jedenfalls schon seit längerer Zeit abhanden gekommen.
lg Renate
 


 

Sehr geehrter Hr. Weissengruber !

Ohne weiter zu kommentieren möchte ich Ihnen die folgenden Sätze aus Dokumenten des Verbunds, die frei verfügbar sind, zukommen lassen:

„Neben der primären Funktion der Stromversorgung erfüllen Kraftwerke auch weitere Aufgaben: Hochwasserschutz …“
Quelle: Seite 5, Umwelterklärung 2006, Verbund Austria Hydro Power AG, http://ec.europa.eu/environment/emas/pdf/es_library/40_1de_ahpunteredonau06_at.pdf abgerufen am 7.8.2013

„Neben der primären Funktion der Stromversorgung erfüllen Kraftwerke auch weitere Aufgaben: verbesserter Hochwasserschutz …“
Quelle: Seite 5, Umwelterklärung 2010, Verbund Austria Hydro Power AG, http://www.verbund.com/cc/de/verantwortung/kennzahlen-und-berichte/zertifizierungen/~/media/903229FE110742EC874C26DC5E763724.ashx abgerufen am 7.8.2013

Herzliche Grüße
Gerald Zincke