Emotionale Diskussion nach Hochwasser 2013

Geschätzte Hochwassergeschädigte!
 
Was mir bei den Diskussion in letzter Zeit nicht gefällt sind die persönlchen Angriffe gegen LR Anschober noch dazu zu Sachverhalten, für die er gar nicht zuständig ist.

Zitat LR Anschober: "Ich ersuche Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass ich für die Donaukraftwerke nicht zuständig bin, sondern dafür ist als zuständige Behörde das Lebensministerium anzusehen."
Für mich ist der Verbund und das dafür zuständige Ministerium bzw. die entsprechenden Personen jene, die primär zur Verantwortung zu ziehen sind. Siehe Vorgehen in Kärnten (Gemeinde Lavamünd) wo der Verbund auf Schadenersatz geklagt wurde.
Bei aller verständlichen Emotion ob des erlittenen Leides sind meines Erachtens persönliche Angriffe, gegen wen auch immer, nicht angebracht und bringen uns Geschädigte in der Sache nicht weiter. Ich ersuche daher die Protagonisten der  Plattform Hochwasser 2013 ihre wertvolle Arbeit nicht durch ungerechtfertigte persönliche Angriffe zu beschädigen sondern wieder zu einer sachbezogenen Diskussion zurückzukehren!
 
Auch ich bin Betroffener, allerdings nicht aus dem Eferdinger Becken, sondern aus dem oberen Donautal, oberhalb von Schlögen (Niederranna). Hier steht mittlerweile fest, dass die Unterlassung der 2010 vorgeschriebenen Kompensationsbaggerung im Bereich der Schlögener Schlinge zu einer Verschlimmerung des 2013 Hochwassers (Erhöhung der Hochwasserspiegellinie bei meinem Haus um 6 cm) geführt hat. Interessant ist, dass diese Berechnung vom Versursacher selbst, also dem Verbund durchgeführt wurde!!!!!! Das Ergebnis der Überprüfung dieser Berechnungen durch das zuständige Ministerium steht noch aus, trotzdem wird vom Verbund bereits mit der Auszahlung von Entschädigungen begonnen. Natürlich muss man da unterschreiben, dass bei Annahme dieser Entschädigungen alle Ansprüche abgegolten sind und auch später keine solche mehr gestellt werden können. Was aber, wenn die noch ausstehende Prüfung zeigt, dass die Berechnungen des Verursachers falsch sind und die Aufhöhung der Hochwasserlinie durch die verabsäumte Maßnahme (Kompensatinsbaggerung) höher ausfällt? Diese Vorgehensweise des Verbundes gehört angeprangert und an die Öffentlichkeit gebracht.
Meine Lehre daraus: Wenn ich einmal einen Schaden verusache lege ich selbst die Schadenshöhe bzw. die Höhe der Entschädigung fest. Wenn der Geschädigte damit nicht einverstanden ist, muss er auf seine Kosten das Gegenteil beweisen.
Noch etwas! Nach meinen Informationen wurde von der Staatsanwaltschaft Wien gegen den Verbund ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zitat aus der Antwort des Justizministeriums:
"Unter Bezugnahme auf Ihre im Betreff genannte Eingabe und die Ihnen hiezu übermittelte Benachrichtigung vom 9. Jänner 2014 teile ich Ihnen im Namen der zuständigen Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz Folgendes mit:
Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist zu AZ 831 UT 3/14p ein Ermittlungsverfahren anhängig, in welchem u.a. die von Ihnen in Ihrer Eingabe aufgeworfenen Fragen Gegenstand der strafrechtlichen Prüfung sind." :
Frage: Warum erfährt die Öffentlichkeit, insbesondere wir Hochwassergeschädigten nichts davon bzw. nur nach persönlichen Recherchen?
 
Zur Erklärung hier meine an das Justizministerium gerichteten Fragen:
Ist das NICHT EINHALTEN einer Verordnung (konkret Wehrbetriebsordnung Donaukraftwerk Aschach) mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden?
Wenn ja, mit welchen?
Wird dieses Fehlverhalten automatisch von der Staatsanwaltschaft verfolgt oder bedarf es dazu einer Anzeige?
 
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lothar Leitner
Niederranna

 


 

 

Ich habe mir erlaubt, Herrn Dr. Leitner wie folgt zu antworten:

Wenn ihr wegen der Zuständigkeitsdebatte ersauft? Sagt ihr dann auch noch: Bitte höflich sein?

Lieber Dr. Leitner!

Die Kritik über den „Angriff auf LR Anschober“ können Sie direkt an mich richten. Ich habe den gegenständlichen eMail-Verkehr in der Aussendung entsprechend „gewürzt“.

Ich kann nachvollziehen, dass Ihnen mein Stil weniger gefällt, und Sie Wert darauf legen würden, den diplomatischen Umgangston zu bevorzugen. Aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass „Diplomatie und Nettigkeit“ das System ja geradezu legitimiert haben, euch/Ihnen den Grund wegzunehmen, sprich, euren/Ihren Besitz zu enteignen.

Wenn ich Betroffener bin, ist es mir doch völlig egal, WELCHE BEHÖRDE hier zuständig ist. Für mich ist, beginnend von der Gemeinde, bis hin zu den Ministerien, ALLES EINE BEHÖRDE. Wenn die Verwaltung in sich Untergliederungen hat, fein! Dann sollen die sich das aber untereinander ausmachen. Ich geh zum Bürgermeister und der ist meine BEHÖRDE (wie rechtfertigen die Politiker denn unsere kleinstrukturierte Verwaltung immer so nett: mit der Bürgernähe! Na bitte! JETZT können sie aber loslegen! Jedoch: Unzuständige brauche ich NICHT in meiner Nähe)

Ich sehe nicht ein, warum ICH in die anachronistischen Tiefen der (Nicht)-Zuständigkeiten unseres k.u.k.-Staates eindringen soll. Als Betroffener brauche ich, beginnend vom internationalen Hochwasser-Management, bis hin zur lokalen Genehmigung einer Hochwasser-Maßnahme am eigenen Haus ALLE Behörde.

Das sich das Land sonst ja auch in unseren Gemeinden so breit und wichtig macht, KANN und DARF man erwarten, dass das Land auch die Rolle des GENERAL-UNTERNEHMERs im Projekt  „Hochwasser-Prävention Eferdinger Becken“ übernimmt, und nicht nach zynischen Ausreden sucht, warum etwas NICHT geht.

Leute, die nach Ausreden für das eigene Unvermögen suchen, brauchen wir bei der Bewältigung solch komplexer Situationen nicht! Wenn Anschober so untätig bleibt, steigt das nächste Hochwasser wieder so hoch in eure Häuser hinein – und zwar OHNE jede zwingende NOTWENDIGKEIT!

Wenn ihr wegen der Zuständigkeitsdebatte ersauft? Sagt ihr dann auch noch: Bitte höflich sein?

Liebe Grüße Herbert Weissengruber  - klare Worte für klare Taten!