Sedimenteabsaugung in der Donau und NACHHALTIGEN HOCHWASSERSCHUTZ

Ing. Krennbauer bezieht sich in seinem Kommentar auf den OÖN-Artikel: Schatzsuche im Donau-Schlamm: Saug-Schiff soll Rohstoffe gewinnen

Die Bestrebungen der via donau zur Schlammentfernung in der Schifffahrtsrinne sind zu begrüßen.

Die Wiederherstellung von Rückhaltevolumina in Stau- u. Überflutungsräumen, gemeinsam mit vorbeugendem Staumanagement sind für den nachhaltigen Hochwasserschutz unumgänglich. Jedoch sollte die vorgesehen Kapazität der Schlammabsaugung von 1.000m3/Tag drastisch gesteigert werden.

Bei der Stauabsenkung KW Aschach wurden Schlammmengen sichtbar, aus denen rückgeschlossen werden kann, dass die Sedimentablagerung nur in diesem Stau 25 bis 40 Mio m3 betragen (www.hochwasser2013.at). Seit 1970 werden im Eferdinger Becken bei jeder Flutung Sedimente aus dem darüberliegendem Stau abgelagert, welche die eingezwängten Donau nicht mehr abtragen kann. Damit geht wertvoller Rentensionsraum verloren und die überflutenden Wassermassen breiten sich immer weiter aus. Durch Räumung der Anlandungen und zusätzliche Eintiefungen, wo immer möglich, sollten ca 40 Mio m3 rückgewinnbar sein, was auch die Versickerung in den Schotteruntergrund begünstigt.

Aus den "ungeprüften Rohdaten" für die Durchflüsse KW Aschach und Ottensheim errechnen sich 108 Mio m3 Überflutungsvolumen, welches mit Räumungen und vorbeugender Stauabsenkung sicher mehr als halbierbar ist. Die Argumentation, dass die Volumina bei der Hochwasserspitze von (kurzzeitig) 10.000m3/sec rasch gefüllt wären, ist falsch, da ja nur die überströmende Menge ( 0-15%) zu puffern ist.

Erst als der Stau in Aschach, ohne Zusatzbelastung für das Obere Donautal, aber entgegen Vorschrift, rasch wiederhergestellt wurde, konnte die Flutung gestoppt werden. Ein gleiches Verhalten und die vorbeugende Stauraumabsenkung beginnend ab Unteren Inn, reduziert die Hochwasserspitze drastisch. Daher ist auch eine zeitgemäße und abgestimmte Wehrbetriebsordnung für Donau und Unteren Inn erforderlich.

Ing. Franz Krennbauer

4060 Leonding


 

Zu dem - gekürzten - abgedruckten Leserbrief in den OÖN, gab es noch zwei interessante Kommentare:

von forenseppel (875) • 09.01.2014 11:32 Uhr
Bei der Stauraumabsenkung und Wehrbetriebsordnung
darf man aber die europäische Wasserrahmenrichtlinie sowie die Fairness nicht vergessen. Diese schreibt vor, dass bei der Durchführung eines Hochwasserschutzkonzepts für die Unterlieger keine „erhebliche“ Verschlechterung der Hochwassersituation eintreten darf (Verschlechterungsverbot!).

Also, ganz so einfach ist es nicht mit der vorbeugenden Stauraumabsenkung, man ist durch Fairness und Gesetze an eine gewisse Wehrbetriebsordnung gebunden, um nicht den Unterlieger unnötig einzuwässern.

von analysis (123) • 09.01.2014 12:57 Uhr
Die Reduktion der Hochwasserspitze ist auch für
UNTERLIEGER GÜNSTIG und BRINGT für ALLE VERBESSERUNGEN ! Das vorbeuge Absenken der Stauräume erfolgt selbstverständlich mit Durchflussmengen, welche unter der Hochwasserspitze liegen und wesentlich vor der Spitze, welche dann in den Stauräumen reduziert wird. Beim Hochwasser 2013 wurde in Aschach noch unter Ausnutzung der oberen Toleranz angestaut, während Salzach und Inn bereits Spitzenwerte brachten. In Schärding wurde z.B.: nach dem Maximalpegel extrem schnell abgesenkt (ca 2m in 7 Stunden), was zwar Schärding nichts mehr geholfen hat, aber den Donauanrainer von Passau abwärts die Extremspitze brachte. Das zu entschärfen ist technisch möglich und hilft allen! Bereits vor Eintreffen der Salzachspitze in Salzburg wäre zu handeln gewesen. Daher ist die bestehende Wehrbetriebsordnung, welche eine extrem rasche Staureduktion (6m in Aschach) erst vorschreibt, wenn die Pegel im Stau bereits sehr hoch sind, dringend zu ändern