Dem Strafverfahren als Privatbeteiligten mit einem Teilbetrag von 100 Euro anschließen

Sg.Damen! Sg. Herrn!
Ich schlage vor, alle Geschädigten des Hochwassers 2013 schließen sich bei einer Anzeige (an die Staatsanwaltschaft Linz oder Wels oder einer anderen StA) dem Strafverfahren als Privatbeteiligten mit einem Teilbetrag von 100 Euro an. Das hat den Vorteil,dass sie im Verfahren verständigt werden und gewisse Rechte haben.
Eine Frage, an welche Behörde/StA wurde die Anzeige gerichtet.
MhG Dr. Heribert Mitterhauser